Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die Leconic Cruises GmbH, Himmelstraße 19f, 22299 Hamburg
(nachfolgend „LECONIC“) ist ein auf die Vermittlung hochwertiger
Kreuzfahrtreisen im Luxus- und Expeditionssegment spezialisiertes Unternehmen. LECONIC vermittelt
seinen Kunden den Abschluss von Verträgen über Kreuzfahrten verschiedener
Reedereien sowie ergänzende Reiseleistungen wie Flüge, Hotelaufenthalte und
Transfers. Darüber hinaus vermittelt LECONIC (als gebundener
Versicherungsvertreter) Reiseversicherungen. LECONIC ist ausschließlich
Vermittler entsprechender Verträge zwischen dem Kunden und den jeweiligen
Leistungsträgern und ist nicht Reiseveranstalter im Sinne der § 651 a BGB.
§ 1 Geltungsbereich, Vertragsgegenstand,
Begri9sbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend
„AGB“) gelten für sämtliche Vermittlungsleistungen, die LECONIC gegenüber ihren
Kunden im Zusammenhang mit der Vermittlung von Reiseleistungen gem. §§ 651 v,
651 w BGB erbringt.
(2) Gegenstand der Vermittlungstätigkeit ist insbesondere die Vermittlung von Kreuzfahrten verschiedener Reedereien („Reiseveranstalter“), Flugbeförderungsleistungen verschiedener Luftverkehrsunternehmen, Hotelunterbringungen, Flughafen- und Hafentransfers sowie Reiseversicherungen, hinsichtlich derer LECONIC als Versicherungsvertreter im Sinne des § 59 Abs. 2 VVG tätig wird. Die vorgenannten Anbieter (Reedereien, Luftverkehrsunternehmen, Hotelbetreiber, Transferunternehmen, Versicherer) werden nachfolgend einheitlich als „Leistungsträger“ bezeichnet.
(3) LECONIC wird gegenüber dem Kunden ausschließlich als
Vermittler auf der Grundlage der Geschäftsbesorgung im Sinne von § 675 BGB
tätig. Eine Tätigkeit als Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651 a ff. BGB,
insbesondere die Zusammenstellung einer Pauschalreise im eigenen Namen und auf
eigene Rechnung, ist nicht Gegenstand dieser AGB und wird von LECONIC nicht ausgeübt.
(4) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13
BGB) als auch gegenüber Unternehmen (§14 BGB), soweit nachfolgend nicht
ausdrücklich nach der jeweiligen Kundengruppe differenziert wird.
(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn,
LECONIC stimmt ihrer Geltung im Einzelfall ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Stellung des Vermittlers, Vertragsbeziehungen
(1) LECONIC vermittelt im Auftrag und nach Maßgabe der
Wünsche des Kunden den Abschluss von Verträgen zwischen dem Kunden und dem
jeweiligen Leistungsträger (z.B. Kreuzfahrtvertrag mit der Reederei,
Beförderungsvertrag mit der Fluggesellschaft, Hotelaufnahmevertrag,
Transfervertrag, Versicherungsvertrag).
(2) Mit der Buchungsbestätigung des jeweiligen
Leistungsträgers kommt der jeweilige Vertrag unmittelbar zwischen dem Kunden
und dem Leistungsträger zustande. LECONIC wird durch die Vermittlung nicht
Vertragspartner dieser Verträge und übernimmt keine eigenen Leistungs- oder
Erfüllungspflichten aus diesen Verträgen.
(3) Soweit LECONIC Reiseleistungen über
B2B-Buchungsplattformen bucht, bedient sich LECONIC dieser Plattformen als
technischer Vermittler. Dies ändert nichts daran, dass der jeweilige Vertrag
über die Reiseleistung (Flug, Hotel, Transfer) unmittelbar zwischen dem Kunden
und dem jeweiligen Leistungsträger zustande kommt.
(4) Inhalt, Umfang, Durchführung sowie sämtliche Bedingungen
der vermittelten Leistungen (z.B. Beförderungsbedingungen, Reisebedingungen,
Stornierungs- und Umbuchungsbestimmungen, Gepäck- und Haftungsbestimmungen)
richten sich ausschließlich nach den jeweils geltenden Vertragsbedingungen, Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und Tarifbestimmungen des jeweiligen Leistungsträgers.
Diese werden dem Kunden vor Abschluss der Buchung durch LECONIC zur Kenntnis
gebracht bzw. zugänglich gemacht. Mit der Buchung erkennt der Kunde diese an.
(5) Unbeschadet der in Abs. 2 genannten Verträge mit den
Leistungsträgern kommt zwischen LECONIC und dem Kunden ein gesonderter Geschäftsbesorgungsvertrag
über die Vermittlungstätigkeit nach § 675 BGB auf der Basis dieser AGB zustande
(nachfolgend „Vermittlungsvertrag“).
§ 3 Zustandekommen der Verträge
(1) Der Kunde kann Anfragen und Buchungswünsche gegenüber
LECONIC in Textform, telefonisch oder über die Website oder das Buchungsportal
von LECONIC übermitteln.
(2) Auf der Grundlage der Kundenanfragen unterbreitet
LECONIC dem Kunden ein unverbindliches Angebot der jeweiligen Leistungsträger.
Mit der Buchungserklärung beauftragt der Kunde LECONIC die jeweilige Leistung
bei dem genannten Leistungsträger zu buchen. Hierin liegt zugleich das Angebot
des Kunden auf Abschluss des jeweiligen Vertrages mit dem Leistungsträger sowie
auf Abschluss des Vermittlungsvertrages mit LECONIC.
(3) Der Vermittlungsvertrag kommt mit Zugang der
Buchungsbestätigung von LECONIC bei dem Kunden zustande. Diese
Buchungsbestätigung ersetzt nicht die Bestätigung des jeweiligen Leistungsträgers.
(4) Der jeweilige Vertrag mit dem Leistungsträger kommt erst
mit dessen Bestätigung (z.B. durch Erteilung eines Vouchers, Tickets, einer
Reisebestätigung, eines Versicherungsscheins) zustande. Lehnt ein
Leistungsträger eine Buchung ab oder bestätigt diese nicht, informiert LECONIC
den Kunden unverzüglich. Dies gilt entsprechend für von dem Kunden geäußerte Sonderwünsche
(z.B. Kabinenlage, Flugpräferenzen, Diätwünsche). Ein Anspruch des Kunden auf
Vermittlung einer bestimmten Leistung zu bestimmten Konditionen besteht nicht.
§ 4 Leistungen und Pflichten des Vermittlers,
Informationspflichten
(1) LECONIC erbringt im Rahmen des Vermittlungsvertrages insbesondere folgende Dienstleistungen:
- Beratung und Information des Kunden über verfügbare
Kreuzfahrten, Flüge, Hotels, Transfers und Reiseversicherungen
- Einholung von Angeboten bei den jeweiligen
Leistungsträgern (ggf. unter Nutzung von B2B Buchungsplattformen)
- Weiterleitung der Buchungsdaten und -wünsche des Kunden an
die jeweiligen Leistungsträger
- Übermittlung der vom Leistungsträger erhaltenen Reise- und
Versicherungsunterlagen an den Kunden
(2) LECONIC erteilt Auskünfte über Verfügbarkeit,
Ausstattung, Leistungsumfang und Preise der vermittelten Leistungen nach bestem
Wissen auf der Grundlage der von den Leistungsträgern zur Verfügung gestellten
Informationen. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser von
Dritten stammenden Informationen übernimmt LECONIC keine Gewähr.
(3) Soweit Reisedokumente, Visa-, Einreise-, Zoll- oder
Gesundheitsbestimmungen betroffen sind, weist LECONIC den Kunden auf allgemein
für Staatsangehörige Deutschlands bzw. der EU oder des EWR geltende
Anforderungen hin, sofern diese LECONIC bekannt sind. Bei anderer
Staatsangehörigkeit oder sonstigen besonderen persönlichen Verhältnissen hat
sich der Kunde selbst und rechtzeitig bei den zuständigen Stellen zu
informieren. Änderungen der einreise- oder gesundheitsrechtlichen Bestimmungen
nach Buchung fallen in den Verantwortungsbereich des Kunden.
(4) Ist LECONIC Reisevermittler im Sinne des § 651v Abs. 1
BGB, werden mit den vorstehenden Informationen die gesetzlichen
Informationspflichten vor Reiseanmeldung nach § 651v Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 250
EGBGB erfüllt, wenn diese Informationen nicht bereits vom jeweiligen Leistungsträger
mitgeteilt worden sind. LECONIC wird dem Kunden dazu das jeweilige Formblatt aushändigen.
(5) Soweit LECONIC Vermittler verbundener Reiseleistungen im
Sinne des § 651w Abs. 1 BGB ist, wird der Kunde gem. § 651w Abs. 2 BGB nach
Maßgabe des Art. 251 EGBGB informiert und ihm wird das jeweilige Formblatt
ausgehändigt.
§ 5 Obliegenheiten des Kunden, Weiterleitung von
Mängelanzeigen
(1) Der Kunde hat alle für die Buchung erforderlichen
Angaben (insbes. Namen entsprechend des Reisedokuments, Geburtsdaten,
Kontaktdaten, besondere Bedürfnisse) vollständig und zutreffend mitzuteilen.
Für Nachteile, die aus unrichtigen, unvollständigen oder verspäteten Angaben
des Kunden entstehen, haftet der Kunde, sofern ihn ein Verschulden trifft.
(2) Der Kunde hat die ihm von LECONIC oder vom
Leistungsträger übermittelten Buchungsunterlagen und Bestätigungen unverzüglich
nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und Abweichungen
LECONIC gegenüber unverzüglich mitzuteilen.
(3) Für die rechtzeitige Beschaffung und Gültigkeit
erforderlicher Reisedokumente sowie die Einhaltung gesundheitsbezogener
(Ein-)Reisevoraussetzungen ist, unbeschadet der Hinweispflicht nach § 4 Abs. 3
der AGB, der Kunde verantwortlich.
(4) LECONIC gilt nach § 651v Abs. 4 BGB bei Vorliegen einer
Pauschalreise als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie
andere Erklärungen des Kunden bzgl. der Erbringung der Reiseleistungen
entgegenzunehmen. LECONIC hat den Reiseveranstalter unverzüglich von solchen
Mängelanzeigen und Erklärungen der Kunden in Kenntnis zu setzen.
(5) LECONIC ist nicht gehalten und nicht befugt, den Kunden
zu etwaigen Ansprüchen gegenüber den Leistungsträgern zu beraten, z.B.
insbesondere zu Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende
Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.
§ 6 Preise, Zahlung
(1) Die Preise für die vermittelten Leistungen ergeben sich
aus den jeweiligen Angeboten und Buchungsbestätigungen der Leistungsträger.
(2) Die Zahlung des Reisepreises für Kreuzfahrten erfolgt
unmittelbar durch den Kunden an die jeweilige Reederei (Direktinkasso) nach
deren Zahlungsbedingungen (An- und Restzahlung, Fälligkeit, Zahlungsmittel).
(3) Bei der Vermittlung verbundener Reiseleistungen (wie
z.B. Flügen, Hotels, Transfers) durch LECONIC erfolgt die Zahlung grundsätzlich
unmittelbar durch den Kunden an den jeweiligen Leistungsträger
(Direktinkasso) nach dessen Zahlungsbedingungen (An- und Restzahlung,
Fälligkeit, Zahlungsmittel).
(4) LECONIC ist berechtigt, eigene Serviceentgelte (z.B. für
Flugänderungen, Unterstützung bei Umbuchungen oder vergleichbare
Zusatzleistungen) gegenüber dem Kunden zu erheben. Diese werden dem Kunden vor
der Buchung gesondert ausgewiesen und bedürfen einer ausdrücklichen
Vereinbarung.
§ 7 Änderungen, Umbuchungen, Stornierungen
(1) Im Falle der Änderung, Umbuchung oder Stornierung einer
vermittelten Leistung leitet LECONIC den Wunsch des Kunden unverzüglich an den jeweiligen
Leistungsträger weiter.
(2) Die Voraussetzungen sowie Folgen von Änderungen,
Umbuchungen und Stornierungen richten sich ausschließlich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
des jeweiligen Leistungsträgers.
(3) Von LECONIC erhobene Serviceentgelte (§ 6 Abs. 4)
bleiben im Falle einer Stornierung oder eines Rücktritts von dem vermittelten
Vertrag bestehen, soweit LECONIC die Vermittlungsleistung bereits vollständig
erbracht hat.
§ 8 Versicherungen
(1) Zur Abdeckung von Reiserücktritts- und -abbruchskosten
weist LECONIC auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittskosten-
und/oder einer Reiseabbruchskosten-Versicherung hin. LECONIC kann dem Kunden entsprechende
Versicherungen vermitteln.
(2) LECONIC handelt bei der Vermittlung von
Reiseversicherungen (z.B. Reiserücktritts-, Reiseabbruchs-, Reisegepäck oder
Reisekrankenverischerung) als gebundener Versicherungsvertreter für die
HanseMerkur im Sinne des § 59 Abs. 2 VVG.
(3) Vor Abschluss eines Versicherungsvertrages erhält der
Kunde die nach § 15 VersVermV vorgeschriebenen Informationen in Textform. LECONIC
weist den Kunden darauf hin, dass die Versicherungsbedingungen der vermittelten
Reiseversicherungen besondere Vertragsbedingungen und/oder Mitwirkungspflichten
enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen),
Fristen für die Schadensanzeige und Selbstbehalte. Diesbezügliche Aussagen von
LECONIC ersetzen nicht die maßgeblichen Versicherungsbedingungen des
Leistungsträgers.
(4) Der Versicherungsvertrag kommt unmittelbar zwischen dem
Kunden und der HanseMerkur zustande.
§ 9 Vermittlung verbundener Reiseleistungen
(1) Vermittelt LECONIC im Rahmen eines einheitlichen
Kundenkontakts ausschließlich eine einzelne Reiseleistung, eine Pauschalreise
oder mehrere Reiseleistungen derselben Art (z.B: verschiedene Kabinenkategorien
einer Kreuzfahrt), liegt keine verbundene Reiseleistung gem. § 651w BGB vor.
(2) Vermittelt LECONIC im Rahmen eines einheitlichen
Kundenkontakts zusätzlich zu einer Reiseleistung (z.B. einer Kreuzfahrt) die
Buchung mindestens einer weiteren Reiseleistung (z.B. Flug, Hotel) bei einem
anderen Leistungsträger, die der Kunde getrennt auswählt und entweder getrennt
bezahlt oder sich bezüglich jeder Leistung getrennt zur Zahlung verpflichtet (§
651w Abs. 1 Nr. 1 BGB), handelt es sich um die Vermittlung verbundener
Reiseleistungen gem. § 651w BGB. Eine Vermittlung verbundener Reiseleistungen
liegt ebenfalls vor, wenn LECONIC nach Buchung einer Einzelleistung innerhalb
von 24 Stunden nach Bestätigung des ersten Vertragsschlusses eine weitere
Reiseleistung anderer Art an den Kunden gezielt vermittelt gem. § 651w Abs. 1
Nr. 2 BGB.
In diesem Fall informiert LECONIC den Kunden gem. § 651w
Abs. 2 BGB nach Maßgabe des Artikel 251 des Einführungsgesetzes zum
Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) und übergibt das zutreffende Formblatt.
§ 10 Haftung des Vermittlers
(1) LECONIC haftet nicht für die Erbringung, Durchführung,
Qualität, Sicherheit und Mängelfreiheit der vermittelten Leistungen und auch
nicht für Pflichtverletzungen der jeweiligen Leistungsträger, wie z.B.
Leistungsänderungen, Verspätungen, Annullierungen, Überbuchungen, Mängel an
Bord oder im Hotel. Hierfür haftet ausschließlich der jeweilige Leistungsträger
selbst nach den geltenden vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen.
Ansprüche sind unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Leistungsträger geltend zu
machen.
(2) Die vorgenannten Ausschlüsse lassen eine etwaige eigene
Haftung von LECONIC als Vermittler aus der schuldhaften Verletzung von
Vermittlungspflichten aus dem Vermittlungsvertrag unberührt. § 651v Abs. 3 BGB
und § 651x BGB bleiben unberührt.
(3) Für Schäden an Körper, Leben oder der Gesundheit sowie
für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung von LECONIC beruhen, haftet LECONIC unbeschränkt nach den
gesetzlichen Vorschriften.
(4) Für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
(Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vermittlungsvertrages erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Kunde
vertrauen darf, haftet LECONIC auch für einfache Fahrlässigkeit, begrenzt auf
den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Dies gilt
auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und
Erfüllungsgehilfen von LECONIC. Im Übrigen ist die Haftung von LECONIC für
einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
§ 11 Datenschutz
LECONIC verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden gemäß
den gesetzlichen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie der Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO). Einzelheiten zu Art, Umfang, Zweck und Dauer der Datenverarbeitung
sowie den Rechten des Kunden ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von
LECONIC, die der Kunde hier einsehen kann: (www.leconic-cruises.com/rechtliches/datenschutz).
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen
dem Kunden und LECONIC findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
(2) Im Falle von Klagen gegen LECONIC ist ausschließlicher
Gerichtsstand Hamburg.
(3) Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische
Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist,
gilt als Gerichtsstand der Sitz von LECONIC, Hamburg, als vereinbart.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
hiervon unberührt.