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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 Präambel

 

Die Leconic Cruises GmbH, Himmelstraße 19f, 22299 Hamburg (nachfolgend „LECONIC“) ist ein auf die Vermittlung hochwertiger Kreuzfahrtreisen im Luxus- und Expeditionssegment spezialisiertes Unternehmen. LECONIC vermittelt seinen Kunden den Abschluss von Verträgen über Kreuzfahrten verschiedener Reedereien sowie ergänzende Reiseleistungen wie Flüge, Hotelaufenthalte und Transfers. Darüber hinaus vermittelt LECONIC (als gebundener Versicherungsvertreter) Reiseversicherungen. LECONIC ist ausschließlich Vermittler entsprechender Verträge zwischen dem Kunden und den jeweiligen Leistungsträgern und ist nicht Reiseveranstalter im Sinne der § 651 a BGB.

 

§ 1 Geltungsbereich, Vertragsgegenstand, Begri9sbestimmungen

 

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Vermittlungsleistungen, die LECONIC gegenüber ihren Kunden im Zusammenhang mit der Vermittlung von Reiseleistungen gem. §§ 651 v, 651 w BGB erbringt.

 

(2) Gegenstand der Vermittlungstätigkeit ist insbesondere die Vermittlung von Kreuzfahrten verschiedener Reedereien („Reiseveranstalter“), Flugbeförderungsleistungen verschiedener Luftverkehrsunternehmen, Hotelunterbringungen, Flughafen- und Hafentransfers sowie Reiseversicherungen, hinsichtlich derer LECONIC als Versicherungsvertreter im Sinne des § 59 Abs. 2 VVG tätig wird. Die vorgenannten Anbieter (Reedereien, Luftverkehrsunternehmen, Hotelbetreiber, Transferunternehmen, Versicherer) werden nachfolgend einheitlich als „Leistungsträger“ bezeichnet.

 

(3) LECONIC wird gegenüber dem Kunden ausschließlich als Vermittler auf der Grundlage der Geschäftsbesorgung im Sinne von § 675 BGB tätig. Eine Tätigkeit als Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651 a ff. BGB, insbesondere die Zusammenstellung einer Pauschalreise im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, ist nicht Gegenstand dieser AGB und wird von LECONIC nicht ausgeübt.

 

(4) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmen (§14 BGB), soweit nachfolgend nicht ausdrücklich nach der jeweiligen Kundengruppe differenziert wird.

 

(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, LECONIC stimmt ihrer Geltung im Einzelfall ausdrücklich in Textform zu.

 

§ 2 Stellung des Vermittlers, Vertragsbeziehungen

 

(1) LECONIC vermittelt im Auftrag und nach Maßgabe der Wünsche des Kunden den Abschluss von Verträgen zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungsträger (z.B. Kreuzfahrtvertrag mit der Reederei, Beförderungsvertrag mit der Fluggesellschaft, Hotelaufnahmevertrag, Transfervertrag, Versicherungsvertrag).

 

(2) Mit der Buchungsbestätigung des jeweiligen Leistungsträgers kommt der jeweilige Vertrag unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger zustande. LECONIC wird durch die Vermittlung nicht Vertragspartner dieser Verträge und übernimmt keine eigenen Leistungs- oder Erfüllungspflichten aus diesen Verträgen.

 

(3) Soweit LECONIC Reiseleistungen über B2B-Buchungsplattformen bucht, bedient sich LECONIC dieser Plattformen als technischer Vermittler. Dies ändert nichts daran, dass der jeweilige Vertrag über die Reiseleistung (Flug, Hotel, Transfer) unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungsträger zustande kommt.

 

(4) Inhalt, Umfang, Durchführung sowie sämtliche Bedingungen der vermittelten Leistungen (z.B. Beförderungsbedingungen, Reisebedingungen, Stornierungs- und Umbuchungsbestimmungen, Gepäck- und Haftungsbestimmungen) richten sich ausschließlich nach den jeweils geltenden Vertragsbedingungen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Tarifbestimmungen des jeweiligen Leistungsträgers. Diese werden dem Kunden vor Abschluss der Buchung durch LECONIC zur Kenntnis gebracht bzw. zugänglich gemacht. Mit der Buchung erkennt der Kunde diese an.

 

(5) Unbeschadet der in Abs. 2 genannten Verträge mit den Leistungsträgern kommt zwischen LECONIC und dem Kunden ein gesonderter Geschäftsbesorgungsvertrag über die Vermittlungstätigkeit nach § 675 BGB auf der Basis dieser AGB zustande (nachfolgend „Vermittlungsvertrag“).

 

§ 3 Zustandekommen der Verträge

 

(1) Der Kunde kann Anfragen und Buchungswünsche gegenüber LECONIC in Textform, telefonisch oder über die Website oder das Buchungsportal von LECONIC übermitteln.

 

(2) Auf der Grundlage der Kundenanfragen unterbreitet LECONIC dem Kunden ein unverbindliches Angebot der jeweiligen Leistungsträger. Mit der Buchungserklärung beauftragt der Kunde LECONIC die jeweilige Leistung bei dem genannten Leistungsträger zu buchen. Hierin liegt zugleich das Angebot des Kunden auf Abschluss des jeweiligen Vertrages mit dem Leistungsträger sowie auf Abschluss des Vermittlungsvertrages mit LECONIC.

 

(3) Der Vermittlungsvertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung von LECONIC bei dem Kunden zustande. Diese Buchungsbestätigung ersetzt nicht die Bestätigung des jeweiligen Leistungsträgers.

 

(4) Der jeweilige Vertrag mit dem Leistungsträger kommt erst mit dessen Bestätigung (z.B. durch Erteilung eines Vouchers, Tickets, einer Reisebestätigung, eines Versicherungsscheins) zustande. Lehnt ein Leistungsträger eine Buchung ab oder bestätigt diese nicht, informiert LECONIC den Kunden unverzüglich. Dies gilt entsprechend für von dem Kunden geäußerte Sonderwünsche (z.B. Kabinenlage, Flugpräferenzen, Diätwünsche). Ein Anspruch des Kunden auf Vermittlung einer bestimmten Leistung zu bestimmten Konditionen besteht nicht.

 

§ 4 Leistungen und Pflichten des Vermittlers, Informationspflichten

 

(1) LECONIC erbringt im Rahmen des Vermittlungsvertrages insbesondere folgende Dienstleistungen:

- Beratung und Information des Kunden über verfügbare Kreuzfahrten, Flüge, Hotels, Transfers und Reiseversicherungen

- Einholung von Angeboten bei den jeweiligen Leistungsträgern (ggf. unter Nutzung von B2B Buchungsplattformen)

- Weiterleitung der Buchungsdaten und -wünsche des Kunden an die jeweiligen Leistungsträger

- Übermittlung der vom Leistungsträger erhaltenen Reise- und Versicherungsunterlagen an den Kunden

 

(2) LECONIC erteilt Auskünfte über Verfügbarkeit, Ausstattung, Leistungsumfang und Preise der vermittelten Leistungen nach bestem Wissen auf der Grundlage der von den Leistungsträgern zur Verfügung gestellten Informationen. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser von Dritten stammenden Informationen übernimmt LECONIC keine Gewähr.

 

(3) Soweit Reisedokumente, Visa-, Einreise-, Zoll- oder Gesundheitsbestimmungen betroffen sind, weist LECONIC den Kunden auf allgemein für Staatsangehörige Deutschlands bzw. der EU oder des EWR geltende Anforderungen hin, sofern diese LECONIC bekannt sind. Bei anderer Staatsangehörigkeit oder sonstigen besonderen persönlichen Verhältnissen hat sich der Kunde selbst und rechtzeitig bei den zuständigen Stellen zu informieren. Änderungen der einreise- oder gesundheitsrechtlichen Bestimmungen nach Buchung fallen in den Verantwortungsbereich des Kunden.

 

(4) Ist LECONIC Reisevermittler im Sinne des § 651v Abs. 1 BGB, werden mit den vorstehenden Informationen die gesetzlichen Informationspflichten vor Reiseanmeldung nach § 651v Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 250 EGBGB erfüllt, wenn diese Informationen nicht bereits vom jeweiligen Leistungsträger mitgeteilt worden sind. LECONIC wird dem Kunden dazu das jeweilige Formblatt aushändigen.

 

(5) Soweit LECONIC Vermittler verbundener Reiseleistungen im Sinne des § 651w Abs. 1 BGB ist, wird der Kunde gem. § 651w Abs. 2 BGB nach Maßgabe des Art. 251 EGBGB informiert und ihm wird das jeweilige Formblatt ausgehändigt.

 

§ 5 Obliegenheiten des Kunden, Weiterleitung von Mängelanzeigen

 

(1) Der Kunde hat alle für die Buchung erforderlichen Angaben (insbes. Namen entsprechend des Reisedokuments, Geburtsdaten, Kontaktdaten, besondere Bedürfnisse) vollständig und zutreffend mitzuteilen. Für Nachteile, die aus unrichtigen, unvollständigen oder verspäteten Angaben des Kunden entstehen, haftet der Kunde, sofern ihn ein Verschulden trifft.

 

(2) Der Kunde hat die ihm von LECONIC oder vom Leistungsträger übermittelten Buchungsunterlagen und Bestätigungen unverzüglich nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und Abweichungen LECONIC gegenüber unverzüglich mitzuteilen.

 

(3) Für die rechtzeitige Beschaffung und Gültigkeit erforderlicher Reisedokumente sowie die Einhaltung gesundheitsbezogener (Ein-)Reisevoraussetzungen ist, unbeschadet der Hinweispflicht nach § 4 Abs. 3 der AGB, der Kunde verantwortlich.

 

(4) LECONIC gilt nach § 651v Abs. 4 BGB bei Vorliegen einer Pauschalreise als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden bzgl. der Erbringung der Reiseleistungen entgegenzunehmen. LECONIC hat den Reiseveranstalter unverzüglich von solchen Mängelanzeigen und Erklärungen der Kunden in Kenntnis zu setzen.

 

(5) LECONIC ist nicht gehalten und nicht befugt, den Kunden zu etwaigen Ansprüchen gegenüber den Leistungsträgern zu beraten, z.B. insbesondere zu Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.

 

§ 6 Preise, Zahlung

 

(1) Die Preise für die vermittelten Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Angeboten und Buchungsbestätigungen der Leistungsträger.


(2) Die Zahlung des Reisepreises für Kreuzfahrten erfolgt unmittelbar durch den Kunden an die jeweilige Reederei (Direktinkasso) nach deren Zahlungsbedingungen (An- und Restzahlung, Fälligkeit, Zahlungsmittel).

 

(3) Bei der Vermittlung verbundener Reiseleistungen (wie z.B. Flügen, Hotels, Transfers) durch LECONIC erfolgt die Zahlung grundsätzlich unmittelbar durch den Kunden an den jeweiligen Leistungsträger (Direktinkasso) nach dessen Zahlungsbedingungen (An- und Restzahlung, Fälligkeit, Zahlungsmittel).

 

(4) LECONIC ist berechtigt, eigene Serviceentgelte (z.B. für Flugänderungen, Unterstützung bei Umbuchungen oder vergleichbare Zusatzleistungen) gegenüber dem Kunden zu erheben. Diese werden dem Kunden vor der Buchung gesondert ausgewiesen und bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.

 

§ 7 Änderungen, Umbuchungen, Stornierungen

 

(1) Im Falle der Änderung, Umbuchung oder Stornierung einer vermittelten Leistung leitet LECONIC den Wunsch des Kunden unverzüglich an den jeweiligen Leistungsträger weiter.

 

(2) Die Voraussetzungen sowie Folgen von Änderungen, Umbuchungen und Stornierungen richten sich ausschließlich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers.

 

(3) Von LECONIC erhobene Serviceentgelte (§ 6 Abs. 4) bleiben im Falle einer Stornierung oder eines Rücktritts von dem vermittelten Vertrag bestehen, soweit LECONIC die Vermittlungsleistung bereits vollständig erbracht hat.

 

§ 8 Versicherungen

 

(1) Zur Abdeckung von Reiserücktritts- und -abbruchskosten weist LECONIC auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittskosten- und/oder einer Reiseabbruchskosten-Versicherung hin. LECONIC kann dem Kunden entsprechende Versicherungen vermitteln.

 

(2) LECONIC handelt bei der Vermittlung von Reiseversicherungen (z.B. Reiserücktritts-, Reiseabbruchs-, Reisegepäck oder Reisekrankenverischerung) als gebundener Versicherungsvertreter für die HanseMerkur im Sinne des § 59 Abs. 2 VVG.

 

(3) Vor Abschluss eines Versicherungsvertrages erhält der Kunde die nach § 15 VersVermV vorgeschriebenen Informationen in Textform. LECONIC weist den Kunden darauf hin, dass die Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen besondere Vertragsbedingungen und/oder Mitwirkungspflichten enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen), Fristen für die Schadensanzeige und Selbstbehalte. Diesbezügliche Aussagen von LECONIC ersetzen nicht die maßgeblichen Versicherungsbedingungen des Leistungsträgers.

 

(4) Der Versicherungsvertrag kommt unmittelbar zwischen dem Kunden und der HanseMerkur zustande.

 

§ 9 Vermittlung verbundener Reiseleistungen

 

(1) Vermittelt LECONIC im Rahmen eines einheitlichen Kundenkontakts ausschließlich eine einzelne Reiseleistung, eine Pauschalreise oder mehrere Reiseleistungen derselben Art (z.B: verschiedene Kabinenkategorien einer Kreuzfahrt), liegt keine verbundene Reiseleistung gem. § 651w BGB vor.

 

(2) Vermittelt LECONIC im Rahmen eines einheitlichen Kundenkontakts zusätzlich zu einer Reiseleistung (z.B. einer Kreuzfahrt) die Buchung mindestens einer weiteren Reiseleistung (z.B. Flug, Hotel) bei einem anderen Leistungsträger, die der Kunde getrennt auswählt und entweder getrennt bezahlt oder sich bezüglich jeder Leistung getrennt zur Zahlung verpflichtet (§ 651w Abs. 1 Nr. 1 BGB), handelt es sich um die Vermittlung verbundener Reiseleistungen gem. § 651w BGB. Eine Vermittlung verbundener Reiseleistungen liegt ebenfalls vor, wenn LECONIC nach Buchung einer Einzelleistung innerhalb von 24 Stunden nach Bestätigung des ersten Vertragsschlusses eine weitere Reiseleistung anderer Art an den Kunden gezielt vermittelt gem. § 651w Abs. 1 Nr. 2 BGB.


In diesem Fall informiert LECONIC den Kunden gem. § 651w Abs. 2 BGB nach Maßgabe des Artikel 251 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) und übergibt das zutreffende Formblatt.

 

§ 10 Haftung des Vermittlers

 

(1) LECONIC haftet nicht für die Erbringung, Durchführung, Qualität, Sicherheit und Mängelfreiheit der vermittelten Leistungen und auch nicht für Pflichtverletzungen der jeweiligen Leistungsträger, wie z.B. Leistungsänderungen, Verspätungen, Annullierungen, Überbuchungen, Mängel an Bord oder im Hotel. Hierfür haftet ausschließlich der jeweilige Leistungsträger selbst nach den geltenden vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. Ansprüche sind unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Leistungsträger geltend zu machen.

 

(2) Die vorgenannten Ausschlüsse lassen eine etwaige eigene Haftung von LECONIC als Vermittler aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlungspflichten aus dem Vermittlungsvertrag unberührt. § 651v Abs. 3 BGB und § 651x BGB bleiben unberührt.

 

(3) Für Schäden an Körper, Leben oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von LECONIC beruhen, haftet LECONIC unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

(4) Für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf, haftet LECONIC auch für einfache Fahrlässigkeit, begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von LECONIC. Im Übrigen ist die Haftung von LECONIC für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

 

§ 11 Datenschutz

 

LECONIC verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Einzelheiten zu Art, Umfang, Zweck und Dauer der Datenverarbeitung sowie den Rechten des Kunden ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von LECONIC, die der Kunde hier einsehen kann: (www.leconic-cruises.com/rechtliches/datenschutz).

 

§ 12 Schlussbestimmungen

 

(1) Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und LECONIC findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

 

(2) Im Falle von Klagen gegen LECONIC ist ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg.

 

(3) Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt als Gerichtsstand der Sitz von LECONIC, Hamburg, als vereinbart.

 

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

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